Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NaTeK UG (haftungsbeschränkt) & Co KG

1. Vertragspartner
  Vertragspartner im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die NaTeK UG (haftungsbeschränkt) & Co KG (nachfolgend “NaTeK” genannt), Watzmannstraße 8, 86836 Graben und der Kunde.
Die jeweiligen aktuellen Vertretungsberechtigten der NaTeK können dem Impressum entnommen werden.
   
2. Leistungsbeschreibung -Vertragsgegenstand
  Die nachfolgenden AGB gelten für den Kauf aller Produkte, die von NaTeK angeboten werden, ausgenommen hiervon sind Internetdienstleistungen für die die Ergänzenden Bedingungen für Internetdienstleistungen gelten.
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch NaTeK.
   
3. Zustandekommen des Vertrages
  Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung oder Regelung kommt der Vertrag durch die elektronische Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware zustande.
   
4. Lieferzeit – Verzug
  Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde.
4.1 Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von NaTeK nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, ist NaTeK berechtigt, anstatt des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten.
In letzterem Fall wird die NaTeK den Kunden über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
4.2 Soweit NaTeK, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät, gilt für die Haftungsbegrenzung die Regelung von Punkt 6.
Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.
   
5. Mängelhaftung
5.1 Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen.
5.2 Nach Wahl des Kunden ist NaTeK zunächst zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verpflichtet.
Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern; daneben hat der Kunde Ansprüche auf Schadensersatz im Rahmen von Punkt 6.
   
6. Haftung
 

Die Haftung von NaTeK nach den gesetzlichen Bestimmungen ist uneingeschränkt gegeben, wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung der NaTeK auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Soweit die zurechenbare Pflichtverletzung auf einfache Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung der NaTeK auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt.
Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers haftet NaTeK nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

   
7. Eigentumsvorbehalt
  Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von NaTeK.
Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
   
8. Gefahrenübergang
  Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung trägt NaTeK, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
   
9. Rückgaberecht
9.1 Es wird ausdrücklich auf das Recht des Kunden hingewiesen, die Ware durch Rücksendung zurückzugeben.
Es wird auf die separate Belehrung über das Rückgaberecht verwiesen.
9.2 Die Rückgabefolgen richten sich nach der in Punkt 9.1 genannten separaten Belehrung
9.3 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er - im Hinblick auf die Regelung der Rückgabefolgen gemäß Punkt 9.4 - keine Handlungen an dem Produkt vornehmen darf, die nur vom Hersteller oder von autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen.
Hierzu gehört insbesondere das Aufbrechen bzw. das Entfernen von Siegeln oder der Seriennummer bzw. die Umgehung vergleichbarer Sicherungen, die an den Waren, Produkten oder Geräten angebracht sind.
9.4

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer wirksamen Rückgabe die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben sind.
Bei Verschlechterung oder Untergang der Ware kann Wertersatz verlangt werden.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung oder der Untergang der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist.
Der Kunde kann die Wertersatzpflicht im Übrigen vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

9.5 Dem Kunden obliegt es, die Ware in der Originalverpackung, samt vollständiger Innenverpackung zurückzusenden.
   
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
10.1 Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und NaTeK gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des Übereinkommens der UN über Verträge über den internationalen Warenkauf (Convention on the international sale of goods) ist, soweit zulässig, ausgeschlossen.
10.2 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Graben.
10.3 Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von NaTeK als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
NaTeK ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen.
10.4 Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere, bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde:
NaTeK UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Watzmannstraße 8, 86836 Graben, Deutschland
10.5 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine den Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Graben, 25.03.2014

Anpassung der Anschrift zum 15.05.2021


Dieses Dokument als PDF downloaden